Vereinsstatuten

Satzung und Organisationsstruktur von OIA

Statuten der Osteogenesis Imperfecta Austria

Die Vereinsstatuten regeln die Ziele, Organisation und Arbeitsweise unseres Vereins. Sie bilden die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit als Selbsthilfeorganisation.

§ 1 - Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Osteogenesis Imperfecta Austria" (OIA) und hat seinen Sitz in Brunn am Gebirge, Niederösterreich, Österreich. Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich auf ganz Österreich und darüber hinaus.

§ 2 - Vereinszweck

Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Zweck des Vereins ist:

  • Interessenvertretung von Menschen mit Osteogenesis Imperfecta (Glasknochenkrankheit)
  • Aufklärung und Information über die Erkrankung
  • Beratung und Unterstützung von Betroffenen und deren Familien
  • Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen Betroffenen
  • Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen und Fachpersonal
  • Förderung der Forschung zu Osteogenesis Imperfecta
  • Internationale Vernetzung mit anderen OI-Organisationen

§ 3 - Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder:

Personen mit Osteogenesis Imperfecta sowie deren Angehörige und gesetzliche Vertreter

Fördernde Mitglieder:

Natürliche und juristische Personen, die den Vereinszweck unterstützen möchten

Ehrenmitglieder:

Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben

§ 4 - Rechte und Pflichten der Mitglieder

Rechte:

  • Teilnahme an Vereinsveranstaltungen
  • Stimmrecht bei der Generalversammlung (ordentliche Mitglieder)
  • Wählbarkeit in Vereinsorgane (ordentliche Mitglieder)
  • Inanspruchnahme von Beratung und Unterstützung

Pflichten:

  • Zahlung des Mitgliedsbeitrags
  • Einhaltung der Vereinsstatuten
  • Förderung der Vereinsziele

§ 5 - Vereinsorgane

  • Generalversammlung: Oberstes Organ des Vereins
  • Vorstand: Leitung und Vertretung des Vereins
  • Rechnungsprüfer: Kontrolle der Finanzen

📄 Vollständige Statuten

Die vollständigen Vereinsstatuten können Sie bei uns anfordern oder bei der Vereinsbehörde einsehen.

Fragen zu den Statuten?

Bei Fragen zu den Vereinsstatuten oder zur Mitgliedschaft stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.